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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 7

Sperrungen und Irrwege In der Au

06.01.2025 | Aktualisiert am: 08.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 476/7 Betreff: Sperrungen und Irrwege In der Au Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßensperrungen wegen der Baumaßnahme an der Straße Strubbergstraße/Ecke In der Au mit Umleitungsschildern ausgewiesen werden. Begründung: In dem ganzen abgesperrten Gebiet gibt es keine Umleitungsschilder. Verkehrsteilnehmer finden sich nicht zurecht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein Anwohner dort verkehren. Ohne detaillierte Ortskenntnis oder Anwohner-Informationen über die Umleitung ist es für Verkehrsteilnehmer unmöglich sich zurechtzufinden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen

12.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 456/7 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u.a. und dringlich: - KiTa- Plätze ausbauen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465/24) des Ausbaus im Kirschbaumweg 17-19 sollte wieder aufgenommen werden., - Raumkapazitäten für die Brentano-Schule erhöhen und für eine angemessene Ausstattung sorgen, - Bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten, - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit, (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Str. 7), - die Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchteten-Unterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit u3-Plätzen und der Nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genau so miserabel stellt sich für die Brentano-Schule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raum-Problematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim West, am Zentmarkweg. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6179 2024 Die Vorlage OF 456/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-Linke

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Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 447/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Mit der Aufnahme des Betriebs der neuen Unterkunft für geflüchtete Menschen wird die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" nur noch in Notfällen genutzt und baldmöglichst ganz geschlossen. 2. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwartete Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann, 3. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Mit der Eröffnung der neuen Unterkunft, die eine deutlich verbesserte Unterbringung ermöglicht, sollte die benachbarte Unterkunft geschlossen oder allenfalls als Notunterkunft genutzt werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erweisen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt die Akzeptanz zu verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Ziffern des Tenors der Vorlage OF 447/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 507 2024 1. Die Vorlage OF 437/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 447/7 für erledigt erklärt. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 447/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 447/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 farbechte/Linke Ziffer 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“

11.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

13.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?

14.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Wohnungsbau soziale Infrastruktur Familienunterstützung

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim

10.10.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 771/2 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer), unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2., Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet; den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen, bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei". Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 50 Auf Wusch der CDU-Fraktion wird über die Fragen und Aufträge an den Magistrat in der Vorlage OF 771/2 gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2023 Die Vorlage OF 771/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor am Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut ergänzt wird: "oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)?" Abstimmung: Fragen 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Auftrag 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) Aufträge 2. bis 5.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Abriss Zerstörung Erhaltung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen

28.06.2023 | Aktualisiert am: 24.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 856/5 Betreff: Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sofort alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Mühlbergschule vor Hitze geschützt werden. Im Bestandsgebäude darf aufgrund des Denkmalschutzes kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden. Von daher ist dringend zu prüfen, inwieweit in den betroffenen Räumen Sonnenschutz in Form von Sonnenschutzfolie oder innenliegenden Jalousien angebracht werden kann. In der Aula ist zwar eine Jalousie vorhanden, diese ist jedoch seit Inbetriebnahme des Gebäudes defekt. Eine sofortige Reparatur ist zu veranlassen. Weiterhin ist die vorhandene Lüftung nicht nutzbar, da der Hausmeister für diese noch keine Einweisung erhalten hat. Dieser Missstand ist ebenso sofort zu beheben. Zudem gibt es im Außenbereich bzw. auf dem Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler überhaupt keine Möglichkeiten, sich vor der Sonne zu schützen. Hier ist die Installation mehrerer Sonnensegel zu prüfen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Nachdem die Mühlbergschule endlich wieder an ihren angestammten Ort zurückgekehrt ist, ist aber noch längst nicht alles in Ordnung. Offenbar wurde vergessen, hitzeschützende Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Sonneneinstrahlung und den derzeit herrschenden Temperaturen ist das für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer eine katastrophale Situation. Die gesamte Schulgemeinde ist dadurch einer permanenten Belastung ausgesetzt. Lernen ist unter diesen Umständen nur bedingt möglich. Daher sind die vorgenannten Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen. Um in Zukunft solche Szenarien zu vermeiden, sollte der Magistrat bzw. die Schulbehörde bei zukünftigen Schulbau- bzw. Sanierungsprojekten grundsätzlich einen ausreichenden Hitzeschutz berücksichtigen. Auch im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Gruneliusschule im Stadtteil Oberrad sei darauf vorsorglich hingewiesen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4303 2023 Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonnenschutz Belüftung Schulgebäude

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten

28.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 264/7 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/ Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie wegen der schlechten Sicht des hohen Bordsteins gestürzt sei. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten. 2. Die Lichtverhältnisse sind so darzustellen, dass ein Darübergehen gefahrlos stattfinden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 16 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die beiden Ziffern des Tenors der Vorlage OF 264/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3661 2023 Die Vorlage OF 264/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an Ziffer 1. des Tenors die Worte "und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen" angehängt werden. Ziffer 2. der Vorlage OF 264/7 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung FDP Ziffer 2.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten

27.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 262/7 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/ Westerbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/ Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah in der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen durchzuführen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3660 2023 Die Vorlage OF 262/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße

28.01.2023 | Aktualisiert am: 23.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 7

Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4

22.03.2022 | Aktualisiert am: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße

22.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59

20.03.2022 | Aktualisiert am: 07.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2022, OF 145/7 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem OBR abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dieses mit Augenmaß und Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch den Antragssteller die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von ca. 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der OBR im Vorfeld der Änderung nicht mit einbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 145/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 145/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2160 2022 Die Vorlage OF 145/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden

06.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 116/7 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station Eschborn-Süd und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße, in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter, errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiter:innen des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim-Eschborn wird seitdem von dieser Linie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiter:innen des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen Rödelheim oder Eschborn-Süd aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohner:innen eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendler:innen nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen

27.12.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2021, OF 94/7 Betreff: Rote Fahrrad-Streifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege auszuzeichnen und damit das Radfahren sicherer zu gestalten: Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße Thudichumstraße/Hausener Weg Breitlacherstraße Alt-Praunheim Begründung: Wie das Radfahrbüro auf Anfrage unserer Fraktion mitgeteilt hat, werden die Stadtteile unseres Ortsbezirks beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrer*innen ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radweg-Markierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1389 2022 Die Vorlage OF 94/7 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, ÖkoLinX-ARL und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU, FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen

14.06.2021 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré

23.04.2021 | Aktualisiert am: 16.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2021, OF 3/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Stadtteil Bockenheim einen weiteren öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. Als Standort schlägt der Ortsbeirat den Tilly-Edinger-Platz vor. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. 2. jeweils über einen konkreten Standort auf dem Tilly-Edinger-Platz sowie ein geeignetes Bücherschrankmodell dem Ortsbeirat einen Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Durch den Ablauf der Amtsperiode war dieser Antrag neu einzustellen. Zu Claude Cazaré: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 3/2 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 2

Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend

19.02.2021 | Aktualisiert am: 09.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.02.2021, OF 1341/2 Betreff: Öffentlicher Bücherschrank in Gedenken an Claude Cazaré im Westend Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg im Kettenhofweg 130, Nähe des Postbriefkastens und gegenüber dem Institut für vergleichende Irrelevanz, einen öffentlichen Bücherschrank in Gedenken an den verstorbenen Frankfurter Künstler Claude Cazaré zu errichten. In der Ausstellungsfläche des Bücherschranks, der vor allem von Spenden einer dafür gegründeten Initiative finanziert werden kann, soll eine kleine Biographie und eine seiner zahlreichen Collagen platziert werden. Begründung: Der Verstorbene Claude Cazaré (25.11.1965-29.06.2020) war in den Stadtteilen Westend und Bockenheim sehr verwurzelt und bewegte sich gern im studentischen Umfeld rund um den Campus Bockenheim. In den Jahren 2006-2013 unterstützte er das Institut für vergleichende Irrelevanz im Kettenhofweg, wo er unter anderem Veranstaltungen organisierte und mit Ausstellungen, Flohmärkten und Installationen im Garten vor dem Institut ein bunt gemischtes Publikum aus der Nachbarschaft des Instituts ansprechen konnte. Zudem war er passionierter Leser, schrieb auch selbst und war begeistert von dem Konzept der öffentlichen Bücherschränke. Da Herr Cazaré in Thailand verstorben ist und dort seebestattet wurde, fehlt den Freunden und Angehörigen ein konkreter Ort, an dem sie seiner gedenken können. Ein öffentlicher Bücherschrank könnte diese Funktion erfüllen und schafft zugleich einen Mehrwert für den Stadtteil. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1341/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg

11.10.2020 | Aktualisiert am: 05.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 523/7 Betreff: Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Einmündung der Breitlacher Straße in den Biedenkopfer Weg auf Höhe des Telekom-Verteilerkastens wirksam durch Sperrpfosten gegen das Parken dem Bürgersteig zu sichern. Begründung: Kurz vor der Einmündung befindet sich ein Verteilerkasten der Telekom. Da hier Fahrzeuge halb auf dem Bürgersteig parken, ist der Zwischenraum zwischen den Fahrzeugen und dem Verteilerkasten so eng, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Personen mit Rollator dort definitiv nicht durchkommen. Selbst für Einzelpersonen, wie Schülerinnen und Schüler wird es knapp. Die genannten Personengruppen sind somit gezwungen den Bürgersteig zu verlassen und auf die Straße auszuweichen, um dann nach ca. 5 Metern wieder auf den Bürgersteig zurückzukehren oder in den Biedenkopfer Weg einzubiegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6781 2020 Die Vorlage OF 523/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden

02.08.2020 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 498/7 Betreff: Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden Seit einigen Wochen wundern sich die Anwohner der Breitlacherstraße, warum sie in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag nicht mehr zum Schlafen kommen bzw. aus dem Schlaf gerissen werden. Dies liegt an zahlreichen Gruppen, die laut Feiernd, teilweise mit nicht unerheblicher Musikuntermalung die ganze Nacht durch die Straße nutzen. Eine Nachfrage beim zuständigen Polizeirevier ergab, dass es wohl eine Genehmigung gäbe, das Gelände des ehemaligen Hundevereins am Sossenheimer Wehr für einen Rave mit mehreren Hundert Teilnehmern zu nutzen. Zugleich wurde auch angemerkt, dass die Polizei wegen der personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die nächtliche Lärmbelästigung zu verfolgen. Eine Inaugenscheinnahme des Geländes an zwei Sonntagvormittagen ergab restliche Partygäste aber keinerlei Infrastruktur, die einen Veranstaltungsbetrieb, insbesondere in Zeiten von Corona, ermöglichen würden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wie kann eine Genehmigung für eine Großveranstaltung erteilt werden, ohne dass auf entsprechende Infrastruktur bestanden wird? (Toiletten, Absperrungen für die Einhaltung von Hygieneauflagen) 2. Wie kann eine derartige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden, wenn offensichtlich keinerlei Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden? 3. Wenn es eine derartige Genehmigung überhaupt gibt, wurden Auflagen bzgl. Der An- und Abreise der Gäste gemacht? 4. Wie gedenkt der Genehmiger den Rödelheimern Bürgern ihre Nachtruhe zu ermöglichen? 5. Sollte es sich bei der Aussage bzgl. der Genehmigung um eine "Ente" handeln, wie gedenken die zuständigen Ämter die Veranstaltungen zu verhindern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Entschärfung der Gefahrenstelle Niddauferweg am Breidensteiner Weg

27.07.2020 | Aktualisiert am: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 501/7 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstelle Niddauferweg am Breidensteiner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Einmündung vom Breidensteiner Weg, auf Höhe der Breitlacher Straße auf den Rad-/Fußweg am Niddaufer ein Drängelgitter angebracht wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ob der Zuweg in Höhe In der Au auch mit einer solchen Sicherung versehen werden kann. Begründung: Der Niddauferweg wird, bekanntermaßen, rege von Radfahrern genutzt. Leider auch immer wieder von rasanten, rücksichts- oder gedankenlosen Fahrern. Beim Einbiegen vom Breidensteiner Weg ist der Einblick sehr beschränkt. Der Weg ist zudem sehr schmal, so dass man den vom Uferweg einbiegenden Radfahren kaum ausweichen kann. Besonders für radfahrende Kinder oder auch ältere Fußgänger kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die gleichen Probleme bestehen beim zweiten Zuweg zum Niddauferweg. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wurde zurückgezogen.

Partei: fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7

02.06.2020 | Aktualisiert am: 28.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.06.2020, OF 489/7 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: Den Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in Verlängerung der Straße "In der Au" (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg zu verbreitern durch Verringerung des westlich gelegenen Grundstückes), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstr. und Am Industriehof); nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umzuwandeln; zudem sollen Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürger*innen, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstler*innen angewandt werden, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeiten, sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürger*innen die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung für fahrradfreundliche Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass Anwohner*innen nach wie vor nur wenige Einschränkungen haben, wenn sie diese Straßen benutzen müssen. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 489/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6292 2020 Die Vorlage OF 489/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "nach Möglichkeit umzusetzen" durch die Worte "zu berichten" ersetzt werden. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, Herr Leitzbach und Herr Richter gegen Frau Lämmer (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen

10.11.2019 | Aktualisiert am: 05.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2019, OF 423/7 Betreff: Die Aufenthaltsdauer für Geflüchtete in der Halle der Unterkunft In der Au verkürzen Die Unterbringungsmöglichkeit für Geflüchte in der ehemaligen Fabrikhalle in der Au ist von einem sehr niedrigen Standard. Trennwände aus Holz, nach oben offen, keine Türen, statt dessen Kunststoff "Vorhänge" bieten den dort Lebenden nur sehr geringe Rückzugsmöglichkeiten und sind durch den unvermeidbaren, ständigen Geräuschpegel eine zusätzliche physische und psychische Belastung. Anfangs hieß es seitens der Verantwortlichen, die Halle sei für alleinreisende (junge) Männer gedacht; dann: die Halle gelte als zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit, wenn die Anzahl der Geflüchteten wieder zunähme. Nun ist es aber so, dass in dieser Halle um die zwanzig Familien leben. Die Aufenthaltsadauer sollte vier Monate nicht übersteigen. In Wahrheit gibt es jedoch Familien, die dort nun schon seit einem Jahr leben. Deshalb beantragt der Ortsbeirat: Der Magistrat wird beauftragt, auf die Zentrale Vermittlungsstelle von Unterkünften (ZVU) des Evangelischen Vereins für Wohnraumhilfe dahingehend einzuwirken, dass bei Freiwerden eines Platzes mit besserem Standard, dieser bevorzugt mit Familen aus der Fabrikhalle belegt wird. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5443 2019 Die Vorlage OF 423/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und Herr Leitzbach gegen CDU und BFF (= Ablehnung); Frau Lämmer (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 8

Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad

17.10.2019 | Aktualisiert am: 21.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.10.2019, OA 475 entstanden aus Vorlage: OF 484/8 vom 01.10.2019 Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27.08.2019 (Amtsblatt Nr. 35, Seiten 1071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und deutlich vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen müssen; 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern. Begründung: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27.08.2019 (Amtsblatt Nr. 35, Seiten 1071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnts vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und den Neubau der Sporthallen sowie des Schwimmbades an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 235 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Versandpaket: 23.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 475 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 20.01.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 475 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 25.05.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 235) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5087, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 20.01.2020 Aktenzeichen: 40 2

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 8

Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad

01.10.2019 | Aktualisiert am: 05.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2019, OF 484/8 Betreff: Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen sowie für den Neubau Sporthallen und Schwimmbad Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen ist u. a. auch der Zeitplan festgelegt. Danach sollen die Maßnahmen 2029 abgeschlossen sein. Dies ist nach den Anfang des Jahrzehnt vorgenommenen Planungsüberlegungen für die Sanierung und dem Neubau der Sporthallen sowie Schwimmhalle an den Ernst-Reuter-Schulen ein sehr langer Zeitraum und bedeutet für die Schule über weitere viele Jahre Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts an diesen Schulen. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 8 die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat zu beauftragen, 1. den in der Ausschreibung 25-2019-00359 vom 27. 08. 2019 (Amtsblatt Nr 35 Seiten 2071/72) für Planungsleistungen für die Ernst-Reuter-Schulen genannten Zeitplan zügig umzusetzen und möglichst vor 2029 abzuschließen, damit sich die Schulen nicht noch länger mit Notlösungen für die Planung und Durchführung des Unterrichts behelfen muss sowie 2. die für die Sanierung und Erweiterung der Ernst-Reuter-Schulen notwendigen Flächen planungsrechtlich zu sichern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 475 2019 Die Vorlage OF 484/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im unter Ziffer 1. Des Antrages das Wort "möglichst" durch das Wort "deutlich" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße

23.08.2019 | Aktualisiert am: 20.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 402/7 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße / Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg

25.05.2019 | Aktualisiert am: 26.06.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 373/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für behinderte Mitmenschen vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 373/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Anregung Ortsbeirat 7

Wiederbestattung Napoleonischer Soldaten in Rödelheim

14.05.2019 | Aktualisiert am: 18.11.2019

S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2019, OA 404 entstanden aus Vorlage: OF 363/7 vom 29.04.2019 Betreff: Wiederbestattung Napoleonischer Soldaten in Rödelheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beisetzung der Gebeine der rund 200 Soldaten aus der Napoleonischen Armee, die in Rödelheim in der Breitlacherstraße gefunden wurden, auf dem Rödelheimer Friedhof vorzunehmen und nicht auf dem Frankfurter Südfriedhof. Dies natürlich nur unter der Bedingung, dass das f ranzösische Generalkonsulat dieser Beisetzung zustimmt. Begründung: Die Soldaten ruhten über 200 Jahre in der Rödelheimer Gemarkung, damals noch gräflich Solms-Rödelheimer Gebiet. Besonders der Rödelheimer Geschichtsverein hat sich nach dem Fund der Gebeine der Soldaten dafür eingesetzt, dass diese in Rödelheim auf dem Rödelheimer Friedhof beigesetzt werden. Dafür sprechen nicht nur der geschichtliche Hintergrund, sondern auch die besonderen Beziehungen Rödelheims zu Frankreich. Auf Rödelheimer Gemarkung befindet sich seit 2000 die Französische Schule Victor Hugo. Außerdem pflegt die katholische Gemeinde St. Antonius seit 1983 eine Jumelage mit der Gemeinde Sainte-Blandine in Lyon. Aber auch der Heimat- und Geschichtsverein Rödelheim e. V. würde diesen Schritt begrüßen und unterstützen. Das sollten ausreichende Gründe dafür sein, dem Rödelheimer Friedhof für die Bestattung der Soldaten den Vorzug zu geben. Selbstverständlich entscheidet letztlich das französische Generalkonsulat darüber, wo die Napoleonischen Soldaten beerdigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1664 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 404 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4134, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.06.2019 Aktenzeichen: 67 4

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße

24.04.2019 | Aktualisiert am: 22.05.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 362/7 Betreff: Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Zebrastreifen auf der Breitlacher Straße (nähe Rewemarkt) ähnlich gegen das Zuparken durch Autos abzusichern, wie den nahgelegenen Zebrastreifen in Höhe des Zehntmarkweges. Begründung: Am oben genannten Zebrastreifen parken die Autos sehr dicht an demselben, bzw. teilweise schon halb darauf. Fußgänger haben keinen Blick auf die Fahrzeuge, die von Norden kommend die Breitlacher Straße befahren. Umgekehrt sehen die Autofahrer nicht die Fußgänger, die dort die Fahrbahn überqueren wollen. Das ist gerade bei Kindern problematisch, die einfach losrennen, weil ihnen der Zebrastreifen ja suggeriert, dass die Autos halten werden. Eine Lösung wie an dem Zebrastreifen 100 Meter weiter, in Höhe des Zentmarkweges, wäre ideal. Im Sinne der Sicherheit bitten wir um rasche Umsetzung. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4664 2019 Die Vorlage OF 362/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den Tenor der Satz "der Magistrat wird zudem gebeten in diesem Bereich den vorhandenen Radweg gegen das Überfahren durch Fahrzeuge zu sichern" und an die Begründung die Sätze "zudem wird der dort verlaufende Radweg häufig von Bussen überfahren, die in die Breitlacherstraße einbiegen. Dies hat bereits zu einer Beschädigung des Radwegs geführt" angehängt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 11

Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung verstärkt unterstützen

18.04.2019 | Aktualisiert am: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2019, OF 547/11 Betreff: Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung verstärkt unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Ausgabe 06/2019 von "Statistik aktuell" herausgegeben vom Bürgeramt Statistik und Wahlen, wurden die neuesten Zahlen zur zunehmenden Armut in Frankfurt veröffentlicht: "jede/jeder Achte in Frankfurt ist auf Grundsicherung angewiesen" und "Grundsicherung im Alter: höchster Anteil im Riederwald" sind die Überschriften, mit denen die Situation beschrieben wird. Der Ortsbeirat 11 hatte für die Etatberatungen 2019 die Einführung eines "Seniorenpasses" für Frankfurt gefordert. damit die gesellschaftliche Teilhabe auch im Alter gewährleistet wird. Da dieser Antrag im Haushalt keine Berücksichtigung fand, bitten wir den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie die Situation von Frankfurter*innen, die von Grundsicherung leben müssen, verbessert werden kann. Die Vorschläge sollten mit Ortsbeiräten und in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert werden und im Doppelhaushalt 2020/2021 Berücksichtigung finden. Begründung: Miserable Bezahlung vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie, Teilzeit, Befristung und Minijobs haben zu zunehmender Altersarmut auch in unseren Stadtteilen geführt. Die Auswirkungen von unzureichender Entlohnung müssen jetzt durch die Steuerzahler*innen ausgeglichen werden. Dies ist unter anderem eine Folge der Arbeitsmarktpolitik nach der Jahrtausendwende. Um Frankfurter*innen nicht vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, muss die Kommune Bezieher*innen von Grundsicherung Vergünstigungen einräumen, die Mobilität, Besuch von Zoo, Schwimmbad und Palmengarten, sowie den Zugang zu Theater-und Kulturveranstaltungen ermöglichen. Auch finanzielle Zuwendungen, wie z.B. ein "Weihnachtsgeld" sollen geprüft werden. Wir sind gespannt auf die Vorschläge des Magistrats. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4640 2019 Die Vorlage OF 547/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 BFF

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 5

Bezahlbaren Wohnraum erhalten - kein Abriss von Siedlungen im Ortsbezirk 5

22.03.2019 | Aktualisiert am: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2019, OF 1225/5 Betreff: Bezahlbaren Wohnraum erhalten - kein Abriss von Siedlungen im Ortsbezirk 5 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich gegen den Abriss von Siedlungen und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum im Ortsbezirk 5 einzusetzen. Begründung: In der Ausgabe der Frankfurter Neuen Presse vom 22. März 2019 ist im Artikel "Alten Siedlungen droht Garaus" zu lesen, dass die Nassauische Heimstätte prüft, alte Siedlungshäuser abzureißen und statt dessen neu zu bauen. Davon betroffen wären einige Siedlungen und damit viele Mieter*innen im Frankfurter Süden. Der Ortsbeirat 5 ist davon überzeugt, dass durch Nachverdichtung durch Neubauten der Wohnungsnot nicht entgegengewirkt werden kann. Die Nachteile beim Abriss von Siedlungshäusern überwiegen. Der Schutz der aktuellen Mieter*innen muss hier eindeutig im Vordergrund stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage OF 1225/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Was gibt es Neues zum Baugebiet Nieder-Eschbach Nord?

13.02.2019 | Aktualisiert am: 20.02.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.02.2019, OF 197/15 Betreff: Was gibt es Neues zum Baugebiet Nieder-Eschbach Nord? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob die Planungen für ein Baugebiet Nieder-Eschbach Nord wieder aufgenommen wurden bzw. jetzt aktiv vorangetrieben werden sollen. Weiterhin wird Auskunft darüber erbeten, wie die im Magistratsbericht B241/15 angesprochenen "planerischen und technischen Anforderungen" im Hinblick auf die Erschließung dieses Baugebietes aus heutiger Sicht des Magistrats zu lösen sind und welche Parameter sich ggf. im Vergleich zum Jahr 2015 verändert haben. Begründung: In der Ausgabe der FNP vom 02. Februar 2019 war unter der Überschrift "20 000 Wohnungen in 5 Jahren" (siehe Rückseite) zu lesen, dass in den nächsten fünf Jahren rund 20 000 Wohn-einheiten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt entstehen sollen, davon etwa 600 Wohnungen im Norden und Süden Nieder-Eschbachs. Dies steht im Widerspruch zu der Aussage des Magistrats in seinem Bericht B241 vom 19.06.2015, demzufolge keinerlei weitere planerischen Aktivitäten bezüglich des Baugebietes Nieder-Eschbach Nord geplant waren. Quelle: FNP vom 02. Februar 2019, "20 000 Wohnungen in 5 Jahren" Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 15.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 197/15 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Schaffung von mehr Sicherheit für die Schulkinder im Biedenkopfer Weg

12.02.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2019, OF 340/7 Betreff: Schaffung von mehr Sicherheit für die Schulkinder im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat wolle beschließen: - Der Magistrat wird gebeten, als Schutz für die Fußgänger im Biedenkopfer Weg zwischen Langer Weg und in der Au auf ganzer Länge einen von der Fahrbahn abgetrennten Fußweg zu errichten. - Der Magistrat wird gebeten, Pläne für die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in den genannten Straßen solange nicht weiter zu verfolgen, bis die Stadt genügend Personal zur Verfügung stellt um dauerhaft Schritttempo und rücksichtvolles Fahren durchzusetzen. Begründung: Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Im Ortsbeirat wurde berichtet, dass Autofahrer zu schnell und rücksichtslos durch diese Straße fahren, obwohl sie als Tempo 30 Zone ausgeschildert ist. Das Ausschildern als "verkehrsberuhigte Zone", im Volksmund auch "Spielstraße" genannt, gibt nicht nur den Schulkindern sondern auch Erwachsenen ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Solange die Stadt nicht durch den Einsatz von entsprechendem Personal für ein rücksichtsvolles Fahren garantieren kann, bietet die Trennung von Fußweg und Fahrbahn mehr Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Vielfach wurde im Ortsbeirat bedauert, dass zwar begrüßenswerte Verkehrsregelungen verfugt wurden, die Stadt aber nicht ausreichend Personal einsetzt, diese Regelungen auch durchzusetzen. Wie in Frankfurt zu beobachten ist, sind Grundschüler selbst bei Hauptverkehrsstraßen geschützt, da die Fußwege in Straßen mit Grundschulen getrennt von der Fahrbahn sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2019 1. Die Vorlage OF 333/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Vorlagentextes nach dem Wort "Bereichs" durch die Worte "in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

28.01.2019 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2019, OF 339/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im "Biedenkopfer Weg" zwischen der "Breitlacher Straße" und der Straße "In der Au". Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem bittet der Ortsbeirat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen. Antragsteller: SPD GRÜNE die farbechten - LINKE. FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2019 1. Die Vorlage OF 333/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Vorlagentextes nach dem Wort "Bereichs" durch die Worte "in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

Parteien: SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FDP, BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 7

Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg

10.11.2018 | Aktualisiert am: 28.03.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2018, OF 333/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 km/h-Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt damit eine extreme Gefährdung für den oben genannten Personenkreis dar. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs zwischen Breitlacher Straße und der Straße In der Au als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung Überwachung der Verkehrsdisziplin durch regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.01.2019, OF 339/7 Antrag vom 12.02.2019, OF 340/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 333/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4363 2019 1. Die Vorlage OF 333/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 339/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Vorlagentextes nach dem Wort "Bereichs" durch die Worte "in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg" ersetzt wird. 3. Die Vorlage OF 340/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 3. SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme)

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen

19.04.2018 | Aktualisiert am: 15.08.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 274/7 Betreff: Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung für die im Betreff genannten Gebiete mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Begründung: Die gültige Vorgartensatzung wird für die Bewohner der Siedlung südlich der Westerbachstraße zu einer großen Belastung. Rigoros werden bestehende Parkplätze vor den Hauseingängen , die Jahrzehnte bestanden, gestrichen. Selbst Vorgärten, die nur "falsch" gestaltet sind, z.B. mit wasserdurchlässigen Kunststeinen, müssen weichen. Selbstverständlich drohen bei Zuwiderhandlung erhebliche Strafen. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass durch die enorme Nachverdichtung des in Rede stehenden Gebietes, die Parkplatznot immer bedrückender wird. Die Ursache dafür sind sowohl Baugenehmigungen in zweiter Reihe als auch die Bebauung von Einfamilienhaus-Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommt das Gefühl, dass in dem genannten Siedlungsgebiet zweierlei Recht gilt. Während die einen den staatlichen Knüppel zu spüren bekommen, ist das "Besetzte Haus", welches der Stadt Frankfurt gehört und den Bewohnern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ein rechtsfreier Raum! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 274/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16

21.02.2018 | Aktualisiert am: 21.03.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2018, OF 258/7 Betreff: Offene Fragen zum Thema In der Au 14-16 Vorgang: B 440/17; B 13/18 Die Antworten in den Magistratsberichten B 440 und B 13 werfen Fragen auf, die nicht unbeantwortet bleiben sollten, deshab möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist es möglich, daß dem Magistrat die Größe einer Liegenschaft nicht bekannt ist? 2. Wie vertritt der Magistrat vor dem Gleichheitsgrundsatz, die Tatsache, daß die Nebenkosten von der Stadt gezahlt werden? 3. Welche Fakten haben in der genannten Abwägung dazu geführt, daß keine Zwansräumung erfolgte? 4. Welches sind die "vielfältigen Gründe", die von der Einziehung der Mieteinnahmen haben absehen lassen? 5. Welche gesetzlichen Möglichkeiten hat das Bürgeramt, die dort lebenden Personen, der Meldepflicht entsprechend zu erfassen? Antragsteller: REP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 440 Bericht des Magistrats vom 19.01.2018, B 13 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 7 am 13.03.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 781 2018 Die Vorlage OF 258/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, 1 FDP, BFF und REP gegen 1 SPD, GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD

Partei: REP

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Antrag Ortsbeirat 2

Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen

30.09.2017 | Aktualisiert am: 01.02.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2017, OF 378/2 Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Mögliche Verkehrsmaßnahmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie durch folgende Maßnahmen die Verkehrsanbindung des ÖPNV verbessert werden kann, damit die Bürgerinnen und Bürgern des neuen Stadtteils künftig nach Möglichkeit auf Ihre Autos verzichten können. Hierbei sollten folgende Maßnahmen genauer geprüft werden: 1. Verlängerung der Linie U5 bis Rebstockbad Die Linie U5 nach der Haltestelle "Wohnpark" über die Straße "Zum Rebstockbad" bis zum Rebstockbad verlängern. Eine neue Endhaltestelle, könnte im Zuge der Sanierung des Rebstockbades geschaffen werden. 2. Erweiterung der Linie 17 zu einer Ringstraßenbahn Die Straßenbahn Linie 17 könnte über die Max-Pruss-Straße, Oeserstraße, Waldschulstraße an die Straßenbahngleise der Linie 11 / 21 angeschlossen werden. Somit wäre eine "Ringstraßen in beiden Richtungen: z.B. HBF Pforzheimer Straße  Messe  Rebstock  Mainzer Landstraße  HBF Pforzheimer bzw. die Gegenrichtung HBF Pforzheimer Straße  Mainzer Landstraße Rebstock  Messe  HBF Pforzheimer möglich. Quelle: Googlemaps 3. Einrichtung S-Bahn Haltes zwischen dem Biegwald und dem Rebstock Zwischen dem Rebstöcker Weg sowie dem Schreberweg, könnte in der Höhe der S-Bahn Unterquerung eine S-Bahn bedarfshalt eingerichtet werden: Quelle: Googlemaps Für Fußgänger, Rad fahrer sowie ggf. Messebesucher, die auf dem Resbstock parken, wäre ein Zugang über den Schreberweg "Rebstöckerweg" sowie die Brücke "Am Römerhof" über die Autobahn hinweg erreichbar. Die Bahnsteige wären jeweils von der Unterführung aus erreichbar. Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse der Prüfung dem Ortsbeirat zu beraten. Begründung: Frankfurt braucht einen stabilen und starken ÖPNV! Bei einem so großen neuen Wohngebiet, muss auch von Anfang an gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger kein Auto benötigen. Eine Verlängerung der U5 würde ein umsteigefreies Reisen zum Rebstockbad ermöglichen. Die Schaffung der Ringstraßenbahn, würde die Leistungskapazität der Strecke massiv erhöhen und die Stadtteile Griesheim und Rebstock näher zusammenbringen. Die Neue S-Bahn-Station, würde für die Bürger im Rebstock, Biegwald bzw. Griesheim, eine Schnelle Anbindung an Eschborn etc. bedeuten, auch in der Gegenrichtung währen viele Ziele direkter und schneller erreichbar. Auch für die neue Schule, wäre diese S-Bahn-Station geeignet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2 am 23.10.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 378/2 wird so lange zurückgestellt, bis eine Vorstellung der Baumaßnahme im Ortsbeirat stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2634 2018 Die Vorlage OF 378/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 3. das Wort "Bedarfshalt" gestrichen wird. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen Piraten (= Ablehnung) Ziffer 3.: CDU, SPD, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung Piraten

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen

28.08.2017 | Aktualisiert am: 04.10.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 197/7 Betreff: Besetzern der städtischen Liegenschaft In der Au 14-16 nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag aushändigen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Besetzern der Städtischen Liegenschaft "in der Au 14-16"nur einen zeitlich begrenzten Mietvertrag auszuhändigen. Anschließend ist das Haus allen Bürgern dieser Stadt in der Art eines Bürgerhauses zugänglich zu machen. Dafür ist ein Nutzungskonzept zu erarbeiten. Begründung: Das besetzte Haus, welches im Eigentum der Stadt Frankfurt ist, wird zur Zeit unrechtmäßig alleine von den Besetzern mit Duldung der Stadt genutzt, denn es gehört allen Bürgern. Gleichzeitig leiden viele andere Einrichtungen wie Schulen, Sportvereine, soziale Einrichtungen und normale Bürger dieser Stadt an räumlichen Angeboten durch die Stadt. Dies ist eine Ungleichbehandlung der Bürger und darf daher nicht länger hingenommen werden. Das Gelände muss allen nach einem vorliegendem Nutzungskonzept zugänglich sein und nicht nur linken Hausbesetzern. Sonst verletzt die Stadt dauerhaft ihre Neutralitätspflicht gegenüber den Bürgern. Um eine Eskalation zu vermeiden, ist ein zeitlich begrenzter Mietvertrag sicher notwendig. Danach muss mit der Bevorzugung der Hausbesetzer Schluss sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2017, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 197/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und FARBECHTE gegen CDU, 1 FDP, BFF und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FDP und fraktionslos

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au

25.02.2017 | Aktualisiert am: 07.04.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2017, OF 138/7 Betreff: Situation in der Unterkunft für Geflüchtete in der Au Der Magistrat wird aufgefordert, über die Situation in der Unterkunft für Geflüchtete "In der Au" Auskunft zu geben und zwar hinsichtlich folgender Fragestellungen: Wieviel Menschen leben aktuell in der Unterkunft und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Wann ist mit einer weiteren Belegung zu rechnen? Wann werden die zugesagten Begegnungsräume fertig gestellt? Welche Angebote gibt es aktuell für die dortigen Bewohner*innen? Wann wird sich die Unterkunft zum Stadtteil öffnen? Wann wird eine Sozialbetreuung eingerichtet, die den Geflüchteten die notwendige Unterstützung und Beratung - auch in rechtlichen Fragen - gibt, bzw. vermittelt? Wird die Trägerschaft weiterhin bei den Johannitern liegen? Begründung: Die von den Johannitern anfangs zugesagte Kooperation mit und Öffnung zum Stadtteil, ist bisher nicht erfolgt. Stattdessen war über Dritte zu erfahren, dass eine schwangere Frau mit einer vierjährigen Tochter während der Jahreswende wegen Konflikten mit Mitbewohner*innen praktisch von heute auf Morgen die Unterkunft verlassen musste und in Unterliederbach (Turnhalle) untergebracht wurde, obwohl sie zu dem Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen gehört. Die Kita, in der die Tochter betreut wird, bemühte sich um Klärung und wandte sich an die Heimleitung, allerdings ohne Erfolg. Im Nachhinein war zu erfahren, dass diese das Arbeitsverhältnis gekündigt und ein Mitarbeiter die kommissarische Leitung übernommen hat, ebenso, dass der zugesagte Sozialdienst (noch?) nicht eingerichtet wurde. Aktuell gibt es auch Gerüchte, bezüglich der zukünftigen Trägerschaft der Unterkunft. Angesichts dieser offensichtlich unklaren Situation ist es umso beunruhigender, dass ebenfalls zu erfahren war, dass die Stimmung unter den Bewohner*innen sehr angespannt ist, angesichts der bestehenden Angst vor drohenden Abschiebungen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 367 2017 Die Vorlage OF 138/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/ Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Seedamm

18.02.2017 | Aktualisiert am: 15.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2017, OF 120/7 Betreff: Hundekot auf den Grünflächen Eschborner Landstraße/ Breitlacherstraße und Eschborner Landstraße/Seedamm Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf den og. Grünflächen die folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Es werden Verbotsschilder für kotende Hunde aufgestellt, auf denen das zu zahlende Bußgeld zu erkennen ist. 2. Es werden Abfalleimer aufgestellt um Hundekotbeutel zu entsorgen 3. Es werden unregelmäßig Kontrollen auf den Grünflächen durchgeführt Begründung: Es gibt für die og. Fläche massive Beschwerden über Hundebesitzer, die den Hundekot nicht entsorgen. Antragsteller: SPD CDU die farbechten - LINKE. GRÜNE FDP BFF REP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 7 am 07.03.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1313 2017 Die Vorlage OF 120/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP

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Antrag Ortsbeirat 3

Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze

01.02.2017 | Aktualisiert am: 17.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2017, OF 159/3 Betreff: Nachgehakt: Fahrradständer statt Autoparkplätze Vorgang: OM 4634/15 OBR 3; ST 1629/14; ST 237/16; ST 1029/16 Der Ortsbeirat möge beschließen: bezugnehmend auf die OM 4634 vom 08.10.2015 und ST 1629/2014, ST 237/2016 und ST1029/2016 wird der Magistrat wird gebeten, den Antrag OM 4634 vom 08.10.2015 mit allen 15 Vorschlägen zu bearbeiten und umzusetzen. Begründung: Der Magistrat hatte den Ortsbeirat um konkrete Standortvorschläge für Fahrradstellplätze gebeten. Dies hat der Ortsbeirat in der OF 840/3 getan. Leider ist bis heute kein einziger der genannten bzw. vorgeschlagenen Standorte umgesetzt. Da das Problem aufgrund der Jahreszeit nun wieder besonders dringend wird, bitten wir um eine baldige Umsetzung der 15 Vorschläge. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1629 Anregung an den Magistrat vom 08.10.2015, OM 4634 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 237 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1029 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 159/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 16.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 159/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 20.04.2017, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1434 2017 Die Vorlage OF 159/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates OM 4634 noch einmal zu prüfen und dem Ortsbeirat die Ergebnisse vor einer Umsetzung vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hatte den Ortsbeirat in seiner Stellungnahme ST 1629 um konkrete Standortvorschläge für Fahrradstellplätze gebeten, was mit der Anregung OM 4634 geschehen ist. Bei der Prüfung/Umsetzung der Anregung ergab sich aber offensichtlich ein Missverständnis. In der Auflistung hatte der Ortsbeirat jeweils die Anzahl der Parkplätze genannt, die für möglichst viele Fahrradständer genutzt werden sollen, geantwortet hat der Magistrat in dem Sinn, dass die Zahlen als Anzahl der aufzustellenden Fahrradständer verstanden wurden. Darum bittet der Ortsbeirat um eine erneute Bearbeitung im eigentlichen Sinn der Ursprungsanregung." Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 1

Stadthaus für alle

30.01.2017 | Aktualisiert am: 22.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2017, OF 238/1 Betreff: Stadthaus für alle Der Orstbeirat möge beschließen: - Der Ortsbeirat 1 spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadthauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage. - Der Magistrat wird beauftragt, die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird. - Der Magistrat wird beauftragt mit dem Betreiber zusammen, möglichst bald ein Konzept für das Stadthaus zu entwickeln und umzusetzen, wonach die Räumlichkeiten zu einem ähnlichen Preisniveau wie die Saalbauten vermietet werden. Begründung: In der Ausschusssitzung des Sonderausschusses Dom Römer am 23. Januar 2017 gab Stadtrat Schneider an, dass das neue Stadthaus zu einer Tagesmiete von 3.500 Euro (sowie an 50 Terminen im Jahr ermäßigt für 1.500 Euro) angemietet werden könne. Beträge in der Höhe sind für den Großteil der Frankfurter Bürgerinnen nicht bezahlbar und nicht vergleichbar mit den Preisen der städtischen Saalbau GmbH. Da die Stadtgesellschaft mit Steuergeldern für den Bau aufgekommen ist, muss die Vermietung nun so gestaltet sein, dass alle die Räume nutzen können und nicht allein eine kleine Oberschicht. Die innenstadtnahe Lage kann kein Grund für die hohen Preise sein, da das Grundstück und das Gebäude darauf der Stadt gehören. Das ab sofort zu erarbeitende Konzept hat zum Ziel, dass das Stadthaus nicht in der Hauptsache als Ausweichstandort für Termine dient, die zurzeit im Römer stattfinden -wie bisher geplant. Stattdessen soll jede*r die Möglichkeit haben das Stadthaus anzumieten. Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der Dom-Römer-GmbH aber Umplanungen und Umbauten am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden. Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde unnötige Geldverschwendung heißen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 14.02.2017, TO I, TOP 28 Die FDP-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den dritten Punkt des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1274 2017 1. Der Änderungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 238/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: SPD, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.: SPD, LINKE., PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R.

12.10.2016 | Aktualisiert am: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2016, OF 87/7 Betreff: Verwendung der gewährten Projektmittel für die Initiative W.i.R. Der Initiative W.i.R. (Willkommen in Rödelheim), die es sich zur Aufgabe gemacht hat, die in Rödelheim untergebrachten Geflüchteten mit vielfältigen Angeboten zur Integration zu unterstützen, wird gestattet, die vorhandenen Restmittel des - vom Ortsbeirat bewilligten - Zuschusses in Höhe von Euro 5000 in das Jahr 2017 zu übertragen. Begründung: Zum Beginn des Jahres 2016 wurden der Ortsbeirat und die Rödelheimer_innen vom Sozialdezernat darüber informiert, dass eine zusätzliche Unterkunft mit bis zu 400 Personen in einer Liegenschaft on der Straße "In der Au" geplant sei. Mit der Belegung sei ab Ende März bis zum Ende der Sommermonate zu rechnen. Für die Aktiven der Flüchtlingsinitiative bedeutete dies, dass sie mit dem bewilligten Zuschuss in Höhe von Euro 5000 sorgfältigst umgehen müssten, um über genügend finanzielle Ressourcen für die Unterstützung der Neuhinzugekommenen zu verfügen. Alle notwendigen Anschaffungen wurden deshalb so weit wie möglich durch private Spenden getätigt. Aus nicht näher bekannten Gründen verzögert sich jedoch die geplante Belegung. Derzeit leben lediglich 11 Frauen mit ihren Kindern in der Liegenschaft. Wann eine weitere Belegung erfolgt, ist ungewiss. Fakt ist jedoch, dass die Initiative aus diesen Gründen noch über finanzielle Mittel verfügt, die sie für ihre Arbeit im kommenden Jahr dringend benötigen wird und dann sinnvoll verwenden möchte. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 87/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten_-_LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 12

Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030

26.08.2016 | Aktualisiert am: 27.09.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2016, OF 64/12 Betreff: Aufruf zum Zukunftsdialog - Frankfurt Deine Stadt 2030 Die Ortsvorsteherin wird gebeten, nachfolgenden Brief an Magistrat, Stadtplanungsamt, zu richten: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Erstaunen nimmt der Ortsbeirat 12 zur Kenntnis, dass seit einiger Zeit seitens der Verwaltung offensichtlich Bestrebungen bestehen, die Namensbezeichnung unseres Ortsbezirks Kalbach zu verändern. Im Schriftverkehr mit dem Ortsbeirat verwendet die Verkehrsgesellschaft VGF-Frankfurt (15.1.16) die Schreibweise unseres Ortsbezirks mit "h" (Kahlbach). In der Aufforderung zum Zukunftsdialog "Frankfurt - Deine Stadt 2030" wird in der vom Magistrat herausgegebenen Zeitung zu Frankfurt 2030, Ausgabe 1, die Umbenennung unseres Ortsbezirks Kalbach-Riedberg zu "Karlbach-Riedberg" vorgeschlagen. Historiker verweisen darauf, dass die Namensgebung des Ortsbezirks Kalbach nicht auf einer Persönlichkeit Namens Karl beruht, auch nicht von der Kalbach umgebenden kahlen Feldflur abzuleiten ist, sondern auf den Kalbach durchfließenden Bach zurückgeht, der historisch als "calte Bach" bezeichnet wurde. Dies führte zu der aus dem Jahr 779 dokumentierten ersten urkundlichen Erwähnung des fränkischen Dorfs "Caltebach" und in Folge zu dem Namen Kalbach. Da diese Namensbezeichnung Kalbachs seit über 1200 Jahren dokumentiert ist, bittet der Ortsbeirat nachdrücklich, die Umbenennung nach einem unbekannten Karl und auch die Änderung der Schreibweise Kalbachs mit "h" zu unterlassen. Der Ortsbeirat hofft, dass entsprechend den Zielsetzungen des Stadtentwicklungskonzepts grundlegende Perspektiven und Ideen für die Zukunft der Stadt gesucht werden und davon Abstand genommen wird, historische Siedlungsbereiche lediglich mit neuen Namen zu versehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 64/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 2 SPD (= Ablehnung); 2 SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 7

Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93

30.06.2015 | Aktualisiert am: 27.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 30.06.2015, OA 648 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 09.06.2015 Betreff: Die statistischen Daten des Schulentwicklungsplans für 2015 - 2019 bezüglich der Grundschulen im Ortsbezirk 7 der Realität anpassen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen einleiten Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 Im Statistikteil des oben genannten Planes sind sowohl die Kerschensteinerschule als auch der Grundschulbereich der Michael-Ende-Schule (MES) als Schulen gekennzeichnet, deren maximale Zügigkeit unterschritten ist, und zwar bis hinein in das Schuljahr 2020/2021. Dies bedeutet nichts anderes, als dass beide Schulen bezüglich ihrer Aufnahmekapazität als nicht ausgelastet gelten. Dieses Ergebnis steht in direktem Widerspruch zu der Situation, wie sie sich in den Schulen aktuell darstellt: fehlende Klassenräume für das kommende erste Schuljahr, marode Container, in denen Unterricht nicht mehr verantwortbar ist, drohender Verlust von Fachräumen, da diese als Klassenräume genutzt werden müssen. Die Ursache für die Fehleinschätzung findet sich im Statistikteil: Dort werden die Schülerzahlen der Klassen 1 bis 4 eines Schuljahres addiert, anschließend durch 4 (die Jahrgangsstufen) und dann noch einmal durch 25 (theoretisch die maximale Klassenstärke) geteilt. Danach entsteht ein Durchschnittswert, der z. B. an der Michael-Ende-Schule für die kommenden sechs Jahre eine durchschnittliche Anzahl von Klassen pro Jahrgang von 3,3 bis 3,5 prognostiziert. Zum Nachweis, dass eine solche Statistik reiner Unsinn ist, hierzu ein konkretes Beispiel aus dem Statistikteil des Schulentwicklungsplans. Prognose für das Schuljahr 2015/2016 für den Grundschulbereich der MES: 1. Jahrgang: 97 Kinder 2. Jahrgang: 66 Kinder 3. Jahrgang: 81 Kinder 4. Jahrgang: 88 Kinder Gesamtzahl : 332 Kinder Geteilt durch die vier Jahrgänge sind das 83 Kinder. Diese Zahl geteilt durch 25 ergibt 3,32 Züge pro Jahrgang. Eine solche Berechnung ist fern jeder Realität, aber nur so kommt das Ergebnis zustande, dass die maximale Zügigkeit (laut Statistik 4 Klassen pro Jahrgang) unterschritten ist und die Schule noch über Erweiterungskapazitäten verfügt. Tatsache ist jedoch, dass für das Schuljahr 2015/2016 folgende Klassen gebildet werden müssten: 1. Schuljahr bei 97 Kindern: 4 Klassen mit 24 bis 25 Kindern 2. Schuljahr bei 66 Kindern: 3 Klassen mit 22 Kindern 3. Schuljahr bei 81 Kindern: 4 Klassen mit 20 bis 21 Kindern 4. Schuljahr bei 88 Kindern: 4 Klassen mit 22 Kindern. Dies macht ein Unterschied zwischen laut Statistik 12 benötigten Klassenräumen und mindestens 15 tatsächlich notwendigen (Nicht berücksichtigt hierbei wurde, dass sich die tatsächlichen Schülerzahlen im Verhältnis zu der Prognose bereits erhöht haben.). So kommt es, dass im kommenden Schuljahr in beiden Schulen Klassenräume für die Aufnahme neuer Schüler fehlen, da z. B. in der Michael-Ende-Schule - entgegen der statistischen Prognose von 3,3 Zügigkeit - 5 erste Klassen gebildet werden müssen. Die Statistik weist jedoch noch weitere Mängel auf: Bei der Erhebung "Raumbestände" gibt es bei der MES lediglich eine Angabe der Gesamtzahl der Klassen- und Fachräume. Es ist zu vermuten, dass die Tatsache der örtlichen Trennung von Grund- und Haupt-/Realschule nicht bekannt, zumindest nicht berücksichtigt wurde. Bezüglich der Wohnbaupotenziale - und einer damit verbundenen wachsenden Schülerzahl - wurde lediglich das Projekt "Nördliche Kollwitzstraße" genannt. Nicht berücksichtigt wurden - die geplante Umgestaltung der Siedlung im Füldchen mit immerhin 68 3-Zimmer- und 24 4-Zimmer-Wohnungen, - die vorgesehene Nachverdichtung in der Heinrich-Lübke-Siedlung, - die Bautätigkeiten im Industriehof und im Rödelheimer Bahnweg, - der getätigte Umbau in der Breitlacherstraße und in der Eschborner Landstraße und - der geplante Neubau in der Breitlacherstraße. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Dem Magistrat wird dringend nahegelegt, die statistischen Daten für die Zukunftsprognose bezüglich des Bedarfs an Schulen - inklusive Klassen- und Fachräumen - so zu überarbeiten, dass sie der Realität gerecht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2015, M 93 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.10.2015, ST 1553 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 01.07.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.07.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 93 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1244 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1247 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 641 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 645 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 646 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 648 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 5. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 6. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 7. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) zu 8. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückstellung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF (= Ablehnung) und RÖMER (= Annahme) zu 2. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) NR 1244 Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und RÖMER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 10. CDU und GRÜNE, gegen SPD, LINKE., FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 93, NR 1247, NR 1251 und OA 645 = Ablehnung, NR 1244 = Annahme bei Ablehnung M 93, OA 641, OA 642, OA 648 und OA 656 = Annahme, OA 646 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 93, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646 und OA 656 = Annahme, OA 648 = Ablehnung) Stv. Krebs (M 93 = Ablehnung, NR 1244, NR 1247, NR 1251, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656 = Enthaltung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 93 wird im Rahmen der Vorlage NR 1251 zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1. bis 3. der Vorlage NR 1244 werden abgelehnt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 1244 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 641 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 642 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Die Vorlage OA 645 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 8. Die Vorlage OA 646 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 9. Die Vorlage OA 648 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 10. a) Die Vorlage OA 656 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 11. a) Die Vorlage NR 1194 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 12. a) Die Vorlage NR 1233 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 13. a) Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 14. a) Die Vorlage OA 590 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 15. a) Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Pauli, von Wangenheim, Stock, Sylvia Weber, Mund, Brillante, Oesterling und Josef sowie von Stadtkämmerer Becker, Stadträtin Sorge und Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. c) Der Stadtverordnetenvorsteher rügt Herrn Stadtverordneten Brillante wegen der Verwendung des Begriffs "Scheiße". 16. Begründung der Städtepartnerschaft mit Philadelphia a) Stadtverordnetenvorsteher Siegler begrüßt anlässlich der Unterzeichnung des Städtepartnerschaftsvertrages am 16.07.2015 als Ehrengast aus der neuen Partnerstadt Philadelphia (USA) Herrn Bürgermeister Michael Nutter. b) Die Dankadresse des Bürgermeisters Nutter aus Philadelphia dient zur Kenntnis. (Unterbrechung der Beratungen des Tagesordnungspunktes 5. von 19.45 Uhr bis 19.55 Uhr.) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1194 und NR 1244), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1244, OA 641, OA 642, OA 645, OA 646, OA 648 und OA 656), FDP (Annahme im Rahmen NR 1247), BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER und REP (= Annahme) zu 2. a) Ziffern 1. und 3.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung), Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP (= Annahme), ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93); BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) Ziffern 3. bis 6.: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, RÖMER und REP (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 4. Ziffern 1.a), 1.c), 2.a), 2.c), 3. und 4.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und REP gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 1.b) und 1.d): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.b): CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD, LINKE., FDP, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 6. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 7. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, RÖMER und REP (= Annahme) zu 9. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) zu 10. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und REP (= Annahme), FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M 93) zu 12. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme) zu 13. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) zu 14. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu 15. zu a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6128, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 40 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Bürgersteig vor dem Haus .In der Au 14. durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar

16.06.2015 | Aktualisiert am: 14.10.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2015, OF 543/7 Betreff: Bürgersteig vor dem Haus "In der Au 14" durch parkende Fahrzeuge nur begrenzt nutzbar Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Parkplätze vor dem im Betreff genannten Haus so zu markieren, dass der dort verlaufende Bürgersteig von allen Bürgern, also auch von Menschen mit Gehhilfen, benutzt werden kann. Begründung: Der Bürgersteig vor dem im Betreff genannten Haus wird z.Zt. von dort parkenden Fahrzeugen sehr großzügig zugestellt. Das hat zur Folge, dass Fußgänger, besonders solche mit Gehhilfen, diesen Gehweg an dieser Stelle kaum noch nutzen können. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 7 am 30.06.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 543/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 08.09.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 543/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 7 am 06.10.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4587 2015 Die Vorlage OF 543/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "vor dem Haus In der Au 14" durch die Worte "in der Straße In der Au zwischen Westerbachstraße und Strubbergstraße auf der rechten Seite" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Glascontainer .In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg. verstellen

06.01.2015 | Aktualisiert am: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2015, OF 479/7 Betreff: Glascontainer "In der Au/Ecke Biedenkopfer Weg" verstellen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Glascontainer, der z.Zt. an der Ecke "In der Au" /"Biedenkopfer Weg" steht, an einen anderen Standort zu stellen. Vorstellbar wäre ein Platz auf der linken Seite zwischen "Strubbergstraße" und "In der Au" in Richtung Westerbachstraße. Oder es könnte hierfür einer der Parkplätze auf der Fläche "In der Au" neben der Firma Ambrosius verwendet werden. Begründung: Z.Zt. steht der Glascontainer direkt vor einem Wohnhaus an der Ecke "Biedenkopfer Weg"/ "In der Au" mitten in einem Wohngebiet. Da die Altglasentsorgung leider ohne Einhaltung von vorgegebenen Zeiten sowohl nachts als auch an Sonntagen rücksichtslos vorgenommen wird, ist die Belastung für die Anwohner unerträglich. Viele Zeitgenossen liefern ihr Altglas mit dem Auto an, welches rücksichtslos mit laufendem Motor abgestellt wird. Die vorgeschlagenen Alternativen könnten eine Möglichkeit sein, das Problem zu lösen. Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten, zumal sich die nächsten Glascontainer im Breidensteiner Weg und auf der Westerbachstraße gegenüber des "Aldi-Marktes" befinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3787 2015 Die Vorlage OF 479/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Wenn nicht, wäre es besser, auf den Glascontainer ganz zu verzichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12

31.12.2014 | Aktualisiert am: 28.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2014, OF 480/7 Betreff: Grundstück der Firma Ambrosius in Rödelheim, In der Au 4 - 12 Vor einigen Monaten hat die Firma Ambrosius ( Messebau ) Insolvenz angemeldet. Daraufhin wurde das Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft und das oben genannte Grundstück an einen Investor. Aus sicherer Quelle konnten wir erfahren, dass dieser Investor dort den Bau von Wohnungen plant. Im Gegensatz zur gegenüberliegenden Straßenseite, die durch den Bebauungsplan 285 abgedeckt wird, existiert für den og. Bereich nur ein Fluchtlinienplan. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Welcher Investor hat das Grundstück erworben? 2. Weiche Art von Wohnungen sollen dort errichtet werden (Eigentumswohnungen, sozialer Wohnungsbau oder normaler Wohnungsbau)? 3. Welche Ausnutzung des Geländes ist aufgrund der rechtlichen Situation möglich? 4. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen? Um rechtzeitige Informationen an den Ortsbeirat wird gebeten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 20.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1231 2015 Die Vorlage OF 480/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 7

Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich?

02.12.2014 | Aktualisiert am: 10.12.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.12.2014, OF 475/7 Betreff: Wie groß ist die Kontaminierung des Geländes Gaugrafenstraße als Verkaufshindernis tatsächlich? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist die Kontaminierung des Gewerbegrundstückes Gaugrafenstraße tatsächlich so umfangreich, dass ein Ankauf für die Stadt ein unkalkulierbares Risiko darstellen würde? 2. Verzichtet die Stadt deshalb auch auf ihr Vorkaufsrecht? 3. Wie kommt es, dass die "Bima" im Gegensatz zur Stadt das Risiko geringer einschätzt? Begründung: In der Ausgabe vom 2.12.2014 berichtet die FNP über die Gründe der Stadt, z. Zt. das Gelände Gaugrafenstraße nicht vom Bund kaufen zu wollen. Nach Einschätzung der Stadt scheinen die Risiken durch Bodenverunreinigungen offensichtlich zu hoch. Die Risikobewertung des Immobilien-Vermarkters des Bundes ist dagegen weniger dramatisch. Steht hier Aussage gegen Aussage? Auszug aus der Verkaufsausschreibung der BIMA: Unter 7. Besonderheiten Bodenverunreinigungen/Altlasten "Das Areal wurde hinsichtlich möglicher Boden- und Grundwasserbelastungen umfangreichen umwelttechnischen Untersuchungen mittels Boden-, Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen unterzogen. Im Ergebnis sämtlicher Untersuchungen ergibt sich nach Auffassung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz) kein weiterer Handlungsbedarf. Es wurden vereinzelt lediglich lokale, eng begrenzte Bodenverunreinigungen meist in versiegelten Bereichen vorgefunden, die jedoch keine Gefährdung des Grundwasser darstellen. Es liegt kein hinreichender Verdacht auf eine schädliche und damit sanierungsbedürftige Bodenveränderung bzw. auch keine relevante Grundwasserverunreinigung vor, so dass sich insgesamt auf Grundlage der durchgeführten Untersuchungen kein weiterer Handlungsbedarf für vertiefende umwelttechnische Untersuchungen ergibt." Aus: http://www.bundesimmob)lien.de/immobilienportal/qewerbe/77848726?search formfcateqories1[1=office&s earch form[cateqoriesin=store&search form[cateqoriesin=industry&search form[cateqorieslf1=qastrono mv&search formrcateqohes"in=tradesite&search formrcateqories1P=specialpurpose&5earch formfcateqori esiri=investment&search form[location1=60489&5earch formrradiusl=25&search form["sortinq1=distance& search form[type1=radius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 02.12.2014, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1191 2014 Die Vorlage OF 475/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FARBECHTE, FDP und fraktionslos

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 7

Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131

16.09.2014 | Aktualisiert am: 02.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2014, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 440/7 vom 14.09.2014 Betreff: Bahnhofsvorplatz Rödelheim Westseite Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Der Zebrastreifen auf der nördlichen Seite zur Querung der Breitlacherstraße soll erhalten bleiben. Das Blindenleitsystem wird entsprechend ergänzt. 2. Der Aufzugzugang wird in das Blindenleitsystem einbezogen: Ein Leitstreifen sollte zum Taster führen, dann können die Noppen entfallen oder zumindest nur vor dem Taster liegen. Begründung: Zu 1: Die Planung sieht vor, dass der existierende Zebrastreifen über die Breitlacherstraße im Zuge der Nordseite der Westerbachstraße entfernt werden soll (und damit auch keine Querung für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen ist). Damit ist es nicht mehr möglich, von der Nordseite der Westerbachstraße über gesicherte Überwege den Bahnhof und die Bushaltestellen zu erreichen. Der vom Amt geplante Umweg über die Südseite der Westerbachstraße hat auch keinen Zebrastreifen. Bei der abknickenden Vorfahrt ist die Querung nicht zu bewältigen, und diese Querung ist eine der Hauptwegebeziehungen. Die Lebenserfahrung besagt, dass die Menschen - zumal in einer Busbahnhofsituation - immer den kürzesten Weg zu den Haltestellen der Busse nehmen. Dies wäre die oben beschriebene Querung über die Westerbachstraße auf Höhe des jetzigen REWE-Marktes. Das Argument, dass die Busfahrten gestört würden, wird entkräftet durch die derzeitige Praxis mit Zebrasteifen, die keinerlei Probleme hervorgerufen hat. Zu 2: Das Noppenfeld vor dem Aufzug ist unlogisch. Es fehlt eine Hinführung zum Aufzug. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.08.2014, M 131 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1502 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.09.2014, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 131 und OA 552 = Annahme) NPD (M 131 = Ablehnung, OA 552 = Enthaltung) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2014, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Der Vorlage M 131 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 552) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) und NPD (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5090, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.09.2014 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 6

Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhalten

22.06.2014 | Aktualisiert am: 16.07.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2014, OF 1067/6 Betreff: Zeilsheim: Angebot der Musikschule erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, das Angebot der Musikschule Frankfurt im Stadtteil Zeilsheim zu erhalten und darüber hinaus das Angebot im Ortsbezirk 6 langfristig sicherzustellen. Sollte der Magistrat dem o. g. Ansinnen des Ortsbeirates nicht folgen, soll er Auskunft über die Sach- und Rechtslage zur Musikschule Frankfurt am Main e.V. und der beabsichtigten Schließung der Außenstelle der Musikschule in Zeilsheim zum Ende des Schuljahrs 2013/ 2014 geben und insbesondere die Kriterien und Gründe bekanntgeben, die gerade zur Schließung des Standortes in Zeilsheim führen. Zudem wird der Magistrat gebeten, dann geeignete Alternativangebote in Zeilsheim ab dem Schuljahr 2014/ 2015 anzubieten und ein Konzept vorzulegen, das mittelfristig die musikalische Früherziehung und den Instrumentalunterricht für Kinder aus dem und in dem Stadtteil Zeilsheim sicherstellt. Begründung: Um wohnortnah qualifizierten Unterricht anzubieten, ist die Musikschule Frankfurt am Main e.V. neben dem zentralen Standort in der Kunsthalle Schirn in fast allen Stadtteilen Frankfurts in allgemeinbildenden Schulen, Kindergärten und eigenen Dependancen vertreten. In der Außenstelle Zeilsheim findet Instrumentalunterricht an der Käthe-Kolllwitz-Schule - mittwochs Klavier und freitags Gitarre - statt. Diese Außenstelle soll nach entsprechenden Meldungen, die der Presse zu entnehmen waren, zum Ende des Schuljahrs 2013/ 2014 ersatzlos geschlossen werden. Die betroffenen Kinder und deren Familien fühlen sich und ihre Belange nicht ausreichend berücksichtigt und einige Fakten nicht zutreffend dargestellt. Der Bedarf in Zeilsheim ist nach Aussage der Eltern höher als das vor Ort vorgehaltene Kontingent der Musikschule und Alternativangebote der Musikschule in anderen Stadtteilen nicht zumutbar oder für die Familien mit berufstätigen Eltern nur schwer realisierbar. Auch können 5- bis 9-jährige Kinder beispielsweise nicht selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln in andere Stadtteile Frankfurts zu entsprechenden Unterrichtsangeboten fahren. Angesichts dessen sollen die Gründe offen gelegt werden, die dazu beigetragen haben, gerade den Standort Zeilsheim zu schließen. Ferner sollen Lösungen von Alternativangeboten gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort erarbeitet und realisiert werden. Eine ersatzlose Schließung konterkariert die Bemühungen um mehr Familienfreundlichkeit, flächendeckende Teilhabe an Bildung und Kultur, Chancengleichheit, Integrationsangeboten für Menschen mit Migrationshintergrund und Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor Ort. Frankfurt sollte sich einen derartigen Rückschritt bei den Angeboten insbesondere für seine am westlichsten Stadtrand lebenden Kinder nicht erlauben und zumindest Alternativangebote vorhalten können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3280 2014 Die Vorlage OF 1067/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Radfahrerspur auf Brücke Römerhof vor Auffahrt zur Autobahn

01.02.2024

Der Randstreifen der Brücke über die A648 wird von LKW als Parkstreifen benutzt. Benutzt man als Radfahrer die Strasse "Am Römerhof" ist man ohnehin gefährdet, da es in der Gegend keine Radwege gibt, aber auf besagter Brücke, von der man dann in den Schreberweg abbiegt, wird es eng für Auto und Radfahrer, daher sollte der Randstreifen als Radfahrerspur ausgestaltet werden!

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Mertonviertel aufnehmen

05.07.2021

In der Auswahlliste fehlt Mertonviertel.

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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